{"id":419,"date":"2021-05-03T09:58:55","date_gmt":"2021-05-03T07:58:55","guid":{"rendered":"http:\/\/37.97.195.248\/~vaarzeker\/?page_id=419"},"modified":"2025-08-06T11:44:36","modified_gmt":"2025-08-06T09:44:36","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen-fur-die-schifffahrt","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vaarzeker.nl\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen-fur-die-schifffahrt\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"<h3>1 Anwendbarkeit<\/h3>\n<p><strong>1.1<\/strong> Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die von der Vaarzeker BV angebotenen Abonnements im Rahmen der Hilfe und Unterst\u00fctzung f\u00fcr Schiffe und\/oder deren Besatzung.<\/p>\n<h3>2 Definitionen<\/h3>\n<p><strong>2.1<\/strong> Abonnent: Die Person, die den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat und deren Name und Adresse Vaarzeker bekannt sind.<br \/>\n<strong>2.2<\/strong> Schleppen: Das Schleppen eines Schiffes von einem sicheren Hafen zu einem anderen sicheren Hafen, wenn das Schiff aufgrund von Pannen, die nicht vor Ort behoben werden k\u00f6nnen, nicht in der Lage ist, dies selbst zu tun. Die maximale Entfernung betr\u00e4gt 10 km.<br \/>\n<strong>2.3<\/strong> Abschlepphilfe: Das Abschleppen eines Schiffes, das eine Panne hat und das Ufer nicht aus eigener Kraft erreichen kann. Sobald ein Schiff das Ufer erreicht hat, ist die Abschlepphilfe nicht mehr erforderlich.<br \/>\n<strong>2.4<\/strong> Nicht funktionsf\u00e4higer Propeller: ein Propeller, der seine Funktionsf\u00e4higkeit aufgrund von Umst\u00e4nden au\u00dferhalb des Schiffes verloren hat. Zum Beispiel eine Leine im Propeller, Tr\u00fcmmer im oder um den Propeller oder Wasserpflanzen im oder um den Propeller. Im Falle einer Leine im Propeller kann es sich um eine Leine des eigenen Schiffes handeln.<br \/>\n<strong>2.5<\/strong> Panne: Ein unvorhergesehener Umstand, durch den das Schiff aufgrund technischer Probleme mit dem Antriebssystem oder dem Ruder nicht in der Lage ist, selbstst\u00e4ndig weiterzufahren.<br \/>\n<strong>2.6<\/strong> Leichte Grundst\u00f6rung: Das Auflaufen eines Schiffes auf einen flachen Grund, nach dem das Schiff nicht mehr als 15 Grad geneigt ist und von einem Schiff innerhalb von 15 Minuten frei gezogen werden kann. Dar\u00fcber hinaus liegt das Schiff nicht mehr als 10 cm h\u00f6her im Wasser als bei normaler freier Fahrt. Wenn ein Schiff auf einem steinigen Grund liegt, ist die Gefahr gr\u00f6\u00dfer und der Grund wird nicht mehr leicht gest\u00f6rt.<br \/>\n<strong>2.7<\/strong> Pannenhilfe: Technische Hilfe f\u00fcr das Schiff durch Vaarzeker-Personal zur Behebung einer Panne durch eine vor\u00fcbergehende oder dauerhafte Reparatur, die innerhalb einer Stunde durchgef\u00fchrt werden kann, so dass das Schiff zu diesem Zeitpunkt seine Fahrt fortsetzen kann.<br \/>\n<strong>2.8<\/strong> Heimathafen: der Hafen, in dem das Schiff in der Regel festgemacht ist und zu dem es daher geh\u00f6rt.<br \/>\n<strong>2.9<\/strong> Starthilfe: Anlassen eines Schiffes, wenn es aufgrund einer niedrigen Batteriespannung nicht anspringt.<br \/>\n<strong>2.10<\/strong> Schiff ohne Antrieb: Ein Schiff mit einem derartigen technischen Ausfall des Antriebs- oder Rudersystems, dass es einen sicheren Ort nicht aus eigener Kraft erreichen kann.<br \/>\n<strong>2.11<\/strong> G\u00fcnstige Bedingungen: Auf gro\u00dfen offenen Gew\u00e4ssern (Abdeckungsgebiet 2) gelten die Bedingungen als g\u00fcnstig, wenn der Wind an einer repr\u00e4sentativen KNMI-Messstation 10,8 Meter pro Sekunde \u00fcber einen Zeitraum von 10 Minuten nicht \u00fcberschreitet. Au\u00dferdem muss die Sicht um den Einsatzort und w\u00e4hrend der Hin- und R\u00fcckfahrt des Einsatzschiffes mindestens 1.000 Meter betragen. Au\u00dferdem darf w\u00e4hrend der Hilfeleistung und w\u00e4hrend der Hin- und R\u00fcckfahrt der Hilfe leistenden Schiffe kein Donner zu h\u00f6ren oder zu sehen sein.<br \/>\n<strong>2.12<\/strong> Treibstofflieferung: Lieferung einer Notmenge Treibstoff, damit ein Schiff den n\u00e4chstgelegenen Hafen erreichen kann.<br \/>\n<strong>2.13<\/strong> Teileversorgung: Lieferung von Teilen, damit ein Schiff auf dem Wasser repariert werden kann.<br \/>\n<strong>2.14<\/strong> Schiffsl\u00e4nge: Die Gesamtl\u00e4nge des Schiffes, d. h. einschlie\u00dflich \u00fcberstehender Teile an Bug und Heck wie Beiboote, Bugspriet usw.<br \/>\n<strong>2.15<\/strong> Servicezeiten: W\u00e4hrend der Wassersportsaison zwischen dem 1. April und dem 1. Oktober haben die Abonnenten Anspruch auf Hilfe und Unterst\u00fctzung an 7 Tagen in der Woche zwischen 0800 und 2000. Au\u00dferhalb der Wassersportsaison haben die Abonnenten Anspruch auf Hilfe und Unterst\u00fctzung von Montag bis Freitag zwischen 0800 und 1800.<br \/>\n<strong>2.16<\/strong> Gestrandet: Ein Schiff, das auf dem Grund festsitzt, weil der Tiefgang f\u00fcr die Situation vor Ort zu gro\u00df ist.<br \/>\n<strong>2.17<\/strong> Panne: Ein technisches Versagen des Ruder- oder Antriebssystems, das das Schiff daran hindert, aus eigener Kraft weiterzufahren. Wenn Personal oder Subunternehmer von Vaarzeker empfohlen haben, ein Bauteil auszutauschen\/zu reparieren, dies aber nicht getan wurde und die Panne aus derselben Ursache erneut auftritt, wird dies als ein und dieselbe Panne behandelt. Ein erneuter Anspruch auf Pannenhilfe besteht in diesem Fall nicht.<br \/>\n<strong>2.18<\/strong> Glattes Schleppen: Abschleppen eines Schiffes, das auf Grund eines zu gro\u00dfen Tiefgangs f\u00fcr die Wassertiefe an der Stelle auf Grund gelaufen ist.<\/p>\n<h3>3 Abonnement<\/h3>\n<p><strong>3.1<\/strong> Das Abonnement l\u00e4uft f\u00fcr einen Zeitraum von 365 Tagen. Mit anderen Worten: Ein Abonnement, das am 1. Februar eines Jahres beginnt, l\u00e4uft bis zum 31. Januar des Folgejahres. Nach dem ersten Jahr kann das Abonnement monatlich gek\u00fcndigt werden.<br \/>\n<strong>3.2<\/strong> Das Abonnement l\u00e4uft auf unbestimmte Zeit.<br \/>\n<strong>3.3<\/strong> Das Abonnement ist pers\u00f6nlich und schiffsspezifisch. Wenn das Schiff verkauft wird, l\u00e4uft das Abonnement nicht auf dem Schiff weiter. Wenn ein Abonnent jedoch ein anderes Schiff kauft, kann er sein Abonnement auf sein neues Schiff \u00fcbertragen. Ist dieses Schiff l\u00e4nger als das alte, ist eine zus\u00e4tzliche Zahlung f\u00fcr den laufenden Zeitraum erforderlich. Ist das Schiff k\u00fcrzer, wird keine Erstattung vorgenommen.<br \/>\n<strong>3.4<\/strong> Bei der Inanspruchnahme von Hilfe wird der Teilnehmer aufgefordert, sich auszuweisen, um zu beweisen, dass er tats\u00e4chlich der Teilnehmer ist.<br \/>\n<strong>3.5<\/strong> Die Person, auf deren Namen das Abonnement abgeschlossen wurde, sollte selbst an Bord sein, wenn Hilfe angefordert wird.<br \/>\n<strong>3.5.1<\/strong> Ungeachtet des Artikels 3.5 kann anstelle des Zeichners selbst auch ein unmittelbarer Familienangeh\u00f6riger des Zeichners an Bord sein.<br \/>\n<strong>3.6<\/strong> Bei Abschluss eines neuen Abonnements wird eine einmalige Verwaltungsgeb\u00fchr von 4,50 \u20ac erhoben. Bei der Erneuerung des Abonnements wird diese Geb\u00fchr nicht mehr erhoben.<\/p>\n<h3>4 Beendigung<\/h3>\n<p><strong>4.1<\/strong> Es gilt eine K\u00fcndigungsfrist von 31 Tagen.<br \/>\n<strong>4.2<\/strong> Die K\u00fcndigung eines Abonnements erfolgt \u00fcber den gesicherten Bereich der Website oder schriftlich an Vaarzeker, Nijverheidstraat 26, 1135GE Edam oder per E-Mail an administratie@vaarzeker.nl.<br \/>\n<strong>4.3<\/strong> F\u00fcr neu abgeschlossene Abonnements gilt eine Bedenkzeit von 14 Tagen nach Beginn des Abonnements. Wird das Abonnement innerhalb von 14 Tagen gek\u00fcndigt, so wird die bereits gezahlte Abonnementgeb\u00fchr zur\u00fcckerstattet.<br \/>\n<strong>4.4<\/strong> Wenn ein Abonnent die Dienste von Vaarzeker bereits in Anspruch genommen hat, l\u00e4uft die Bedenkzeit ab und das Abonnement ist endg\u00fcltig.<\/p>\n<h3>5 Bezahlung<\/h3>\n<p><strong>5.1<\/strong> Das Abonnement wird am Tag der Zahlung aktiv. Bei direkter Internet\u00fcberweisung ist es sofort aktiv.<br \/>\n<strong>5.2<\/strong> Wenn ein Abonnent eine Bank\u00fcberweisung w\u00e4hlt, wird das Abonnement an dem Tag aktiv, an dem die Zahlung bei uns eingeht.<br \/>\n<strong>5.3<\/strong> Hat sich ein Abonnent bei der Verl\u00e4ngerung f\u00fcr das Lastschriftverfahren entschieden, wird ein neuer Zeitraum vor Ablauf des Abonnements berechnet.<br \/>\n<strong>5.4<\/strong> Sollte die Zahlung nicht erfolgreich sein, wird das Abonnement ausgesetzt, bis die Zahlung erfolgreich eingegangen ist. W\u00e4hrend dieser Zeit hat der Abonnent keinen Anspruch auf Leistungen von Vaarzeker.<br \/>\n<strong>5.5<\/strong> Wenn ein Abonnent eine manuelle \u00dcberweisung der Abonnementgeb\u00fchr f\u00fcr den n\u00e4chsten Zeitraum vornimmt, sollte diese vor Ablauf des aktuellen Abonnementzeitraums eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird das Abonnement bis zum Zahlungseingang ausgesetzt.<br \/>\n<strong>5.6<\/strong> Wenn trotz Mahnung und Aufforderung keine Zahlung erfolgt, wird das Abonnement beendet. In diesem Fall bleibt der Abonnent f\u00fcr die Zahlung verantwortlich. Die damit verbundenen gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Abonnenten.<br \/>\n<strong>5.7<\/strong> Wenn ein Abonnent, der in Verzug ist, eine Zahlung leistet, gilt dies als Zahlung f\u00fcr den \u00e4ltesten unbezahlten Zeitraum. Liegt die Zahlung unter dem ausstehenden Betrag, wird das Abonnement daher ausgesetzt, bis die gesamten R\u00fcckst\u00e4nde beglichen sind.<\/p>\n<h3>6 Abk\u00fchlungsphase<\/h3>\n<p><strong>6.1<\/strong> Nachdem ein neues Abonnement im Sinne von Artikel 3.1 aktiv geworden ist, gilt eine Bedenkzeit von 7 Tagen. W\u00e4hrend dieser 7 Tage hat der neue Abonnent keinen Anspruch auf Dienstleistungen von Vaarzeker.<br \/>\n<strong>6.2<\/strong> Die Bedenkzeit gilt nicht f\u00fcr eine Abonnementverl\u00e4ngerung.<\/p>\n<h3>7 Richtige Daten<\/h3>\n<p><strong>7.1<\/strong> Vaarzeker sollte \u00fcber die korrekten Daten des Abonnenten verf\u00fcgen. Das sind alle angeforderten Daten, wie NAW und Details \u00fcber das Schiff.<br \/>\n<strong>7.2<\/strong> Die Dienste von Vaarzeker k\u00f6nnen eingestellt werden, wenn Vaarzeker nicht \u00fcber die richtigen Daten verf\u00fcgt.<br \/>\n<strong>7.3<\/strong> Stellt sich heraus, dass ein Abonnent eine andere Schiffsl\u00e4nge angegeben hat, als dies tats\u00e4chlich der Fall ist, wird die zu wenig gezahlte Abonnementgeb\u00fchr r\u00fcckwirkend zum Beginn des Abonnements berechnet. Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung dieses Betrages ist der Abonnent von der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Vaarzeker ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>8 Ausweisung<\/h3>\n<p><strong>8.1<\/strong> Vaarzeker hat das Recht, ein Abonnement ohne Vorank\u00fcndigung und ohne R\u00fcckerstattung von Geldern zu k\u00fcndigen, wenn:<br \/>\n<strong>8.2<\/strong> Betrug oder Missbrauch oder versuchter Betrug;<br \/>\n<strong>8.3<\/strong> Unfaire Behandlung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern von Vaarzeker;<br \/>\n<strong>8.4<\/strong> wenn die Dienste von Vaarzeker in unangemessener Weise in Anspruch genommen werden oder wenn das Abonnement in unangemessener Weise genutzt wird oder versucht wird, es zu nutzen;<br \/>\n<strong>8.5<\/strong> Das Schiff befindet sich in einem Zustand, in dem eine Panne oder andere Probleme vorhersehbar sind und nicht mehr als unvorhersehbar gelten;<br \/>\n<strong>8.6<\/strong> Nichtbeachtung von Ratschl\u00e4gen des Vaarzeker-Personals oder anderer Beteiligter im Zusammenhang mit durchzuf\u00fchrenden Reparaturen oder Wartungsarbeiten zur Vermeidung eines sp\u00e4teren Ausfalls oder;<br \/>\n<strong>8.7<\/strong> Bei Alkohol- oder Drogenkonsum des Kapit\u00e4ns oder Steuermanns des Schiffes.<br \/>\n<strong>8.8<\/strong> Im Falle eines Missbrauchs im Sinne der Artikel 8.4, 8.5 und 8.6 kann Vaarzeker nach eigenem Ermessen statt der K\u00fcndigung des Abonnements auch beschlie\u00dfen, eine Anfrage nach Dienstleistungen nicht zu beantworten.<\/p>\n<h3>9 Ausschl\u00fcsse<\/h3>\n<p><strong>9.1<\/strong> Die Abonnements von Vaarzeker sind f\u00fcr Privatpersonen gedacht, die ihr Sportboot segeln.<br \/>\n<strong>9.2<\/strong> Vaarzeker-Abonnements werden f\u00fcr alle Arten von Sportbooten mit mechanischem Antrieb angeboten.<br \/>\n<strong>9.3<\/strong> Die maximale L\u00e4nge des Schiffes betr\u00e4gt 19,99 Meter.<\/p>\n<h3>10 Pannenhilfe<\/h3>\n<p><strong>10.1<\/strong> Wenn ein Teilnehmer ein Pannenhilfe-Abonnement oder ein Pannenhilfe-Paket abgeschlossen hat und die Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt wurden, hat er Anspruch auf Pannenhilfe.<br \/>\n<strong>10.2<\/strong> Pannenhilfe wird in Zeiten der Hilfeleistung geleistet.<br \/>\n<strong>10.3<\/strong> Die Pannenhilfe wird an einem Ort geleistet, an dem das Schiff von Land aus erreichbar und sicher zug\u00e4nglich ist.<br \/>\n<strong>10.4<\/strong> Wenn ein Abonnent auch ein Abonnement f\u00fcr die Hilfeleistung auf dem Wasser hat und dieser Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist, kann die Pannenhilfe auch auf dem offenen Wasser geleistet werden. Diese Form der Hilfeleistung unterliegt jedoch dem Urteil des Vaarzeker-Personals, ob sie auf offenem Wasser sicher und effizient durchgef\u00fchrt werden kann.<br \/>\n<strong>10.5<\/strong> Ziel der Pannenhilfe ist es, das Schiff durch eine vor\u00fcbergehende Reparatur des Antriebs- oder Rudersystems in die Lage zu versetzen, seine Fahrt aus eigener Kraft bis zu einem Ort fortzusetzen, an dem eine dauerhafte Reparatur durchgef\u00fchrt werden kann.<br \/>\n<strong>10.6<\/strong> Im Rahmen des Pannenhilfe-Abonnements hat der Abonnent Anspruch auf 1 Stunde Pannenhilfe pro Panne. Kann die Panne nicht innerhalb von 1 Stunde mit den vom Mechaniker bereitgestellten Mitteln behoben werden, erlischt der Anspruch auf Pannenhilfe innerhalb des Abonnements. Der Abonnent kann den Mechaniker auffordern, eine l\u00e4ngere Pannenhilfe zu leisten. Es kann sein, dass der Mechaniker andere Verpflichtungen hat und nicht in der Lage ist, diese Hilfe zu leisten. In einem solchen Fall ist Vaarzeker nicht verpflichtet, diese Hilfe noch zu leisten.<br \/>\n<strong>10.6.1<\/strong> Wenn bereits am Telefon absehbar ist, dass das Problem nicht innerhalb einer Stunde behoben werden kann, z. B. bei einem gr\u00f6\u00dferen Motorschaden, hat der Teilnehmer keinen Anspruch darauf, dass trotzdem ein Techniker vor Ort kommt.<br \/>\n<strong>10.7<\/strong> Nach Erhalt der Pannenhilfeanforderung bem\u00fcht sich Vaarzeker, innerhalb eines Tages vor Ort zu sein, um diese Hilfe zu leisten. Bei hohem Verkehrsaufkommen kann sich dies auf maximal 24 Stunden erstrecken.<br \/>\n<strong>10.8<\/strong> Kosten, die au\u00dferhalb der ersten Stunde der Pannenhilfe anfallen, sind nicht durch das Abonnement abgedeckt und m\u00fcssen vom Abonnenten selbst mit dem Mechaniker abgerechnet werden.<br \/>\n<strong>10.9<\/strong> Die Kosten f\u00fcr Teile und Verbrauchsmaterialien (Fl\u00fcssigkeiten und dergleichen) sind nicht im Abonnement enthalten und sollten ebenfalls mit dem Mechaniker vor Ort abgerechnet werden. Wenn dies unterlassen wird, wird Vaarzeker diese Kosten dem Abonnenten bei der Nachberechnung in Rechnung stellen.<\/p>\n<h3>11 Ausschl\u00fcsse von Pannenhilfe<\/h3>\n<p><strong>11.1<\/strong> Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 10 erlischt der Anspruch eines Teilnehmers auf kostenlose Pannenhilfe in folgenden F\u00e4llen:<br \/>\n<strong>11.1.1<\/strong> Wenn ein Abonnent, ein anderer Bootsfahrer oder eine andere Person, die zum Umfeld des Abonnenten geh\u00f6rt, diesen behandelt, bedroht, beleidigt, irgendeine Form von Gewalt anwendet oder ein anderes Verhalten an den Tag legt, das eine gesunde Beziehung zwischen dem Kunden und dem Personal von Vaarzeker ungesund macht;<br \/>\n<strong>11.1.2<\/strong> Wenn ein Teilnehmer einen falschen Standort angegeben hat, der den Techniker um mehr als 15 Minuten verz\u00f6gert;<br \/>\n<strong>11.1.3<\/strong> Wenn nur Pannenhilfe geleistet werden kann, indem Gesetze gebrochen werden;<br \/>\n<strong>11.1.4<\/strong> Das Schiff oder der Motor befinden sich in einem solchen Zustand, dass nach Ansicht von Vaarzeker ein Ausfall zu erwarten war;<br \/>\n<strong>11.1.5<\/strong> Der Zustand des Schiffes ist unangemessen schlecht;<br \/>\n<strong>11.1.6<\/strong> Das Schiff wird entgegen den gesetzlichen Bestimmungen benutzt;<br \/>\n<strong>11.1.7<\/strong> Das Schiff entspricht physisch nicht den gesetzlichen Bestimmungen;<br \/>\n<strong>11.1.8<\/strong> Das Schiff wird zu Vermietungszwecken genutzt, ohne dass Vaarzeker zuvor mitgeteilt hat, dass die Pannenhilfe weiterhin abgedeckt ist;<br \/>\n<strong>11.1.9<\/strong> Das Schiff wird f\u00fcr gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt;<br \/>\n<strong>11.1.10<\/strong> Das Schiff wird zum st\u00e4ndigen Aufenthalt genutzt;<br \/>\n<strong>11.1.11<\/strong> Das Schiff wird von einem Zweitaktmotor angetrieben;<br \/>\n<strong>11.1.12<\/strong> Das Schiff wird von einem Benzinmotor angetrieben, der 20 Jahre oder \u00e4lter ist;<br \/>\n<strong>11.1.13<\/strong> Der Ausfall ist auf Kollisionsschaden, Bodenst\u00f6rung, eindringendes Wasser oder Folgesch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren;<br \/>\n<strong>11.1.14<\/strong> Die St\u00f6rung ist auf eine andere Ursache als ein technisches Versagen der Antriebs- oder Ruderanlage zur\u00fcckzuf\u00fchren, z. B. auf einen leeren Tank oder eine leere Batterie, die nicht durch ein technisches Versagen verursacht wurde.<br \/>\n<strong>11.1.15<\/strong> Der Ausfall ist auf Peripherieger\u00e4te oder Zubeh\u00f6r zur\u00fcckzuf\u00fchren, die nicht zur Antriebs- oder Ruderanlage geh\u00f6ren, wie z. B. Wechselrichter oder K\u00fchlschr\u00e4nke;<br \/>\n<strong>11.1.16<\/strong> Bei dem Ausfall handelt es sich um einen wiederkehrenden Ausfall, bei dem die Ratschl\u00e4ge von Vaarzeker nicht befolgt wurden oder bei dem der Abonnent die Einstellung des Dienstes beantragt hat;<br \/>\n<strong>11.1.17<\/strong> Die St\u00f6rung konnte bisher nicht innerhalb einer Stunde behoben werden und beinhaltet immer noch das gleiche Problem oder;<br \/>\n<strong>11.1.18<\/strong> Der Fehler war bereits beim Beitritt vorhanden.<\/p>\n<h3>12 Abschlepphilfe<\/h3>\n<p><strong>12.1<\/strong> Wenn ein Abonnent ein Assistance-Abonnement abgeschlossen hat und seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, hat er Anspruch auf Abschlepphilfe.<br \/>\n<strong>12.2<\/strong> Im Falle einer Panne wird Abschlepphilfe geleistet. Hierf\u00fcr gelten die gleichen Ausschl\u00fcsse wie f\u00fcr die Pannenhilfe, wie sie in Artikel 11 genannt sind.<br \/>\n<strong>12.3<\/strong> Abschlepphilfe wird in Zeiten der Hilfeleistung geleistet.<br \/>\n<strong>12.4<\/strong> Abschlepphilfe wird nur unter g\u00fcnstigen Bedingungen geleistet.<br \/>\n<strong>12.5<\/strong> Die Abschlepphilfe wird nur in dem vom Abonnenten gew\u00e4hlten Versorgungsgebiet geleistet.<br \/>\n<strong>12.6<\/strong> Unter Abschlepphilfe versteht man das Abschleppen des Wasserfahrzeugs des Abonnenten, das aufgrund einer St\u00f6rung, die sich w\u00e4hrend der Fahrt auf dem Wasser manifestiert, nicht mehr weiterfahren kann, an einen Ort, an dem es sicher vert\u00e4ut oder repariert werden kann.<br \/>\n<strong>12.7<\/strong> Abschlepphilfe wird nach Ermessen von Vaarzeker bis zum n\u00e4chstgelegenen Hafen geleistet.<br \/>\n<strong>12.8<\/strong> Wenn die Artikel 12.3, 12.4, 12.5 oder 12.6 nicht erf\u00fcllt sind, kann Vaarzeker dennoch Abschlepphilfe leisten. In diesem Fall wird diese jedoch als Nothilfe behandelt, was bedeutet, dass andere Bedingungen gelten. Siehe hierzu Artikel 25.<\/p>\n<h3>13 Starthilfe<\/h3>\n<p><strong>13.1<\/strong> Unter Starthilfe versteht man das Anlassen eines Motors vor Ort, der aufgrund einer fehlenden Spannung in der Starterbatterie nicht mehr anspringt.<br \/>\n<strong>13.2<\/strong> Starthilfe wird nur angeboten, wenn die Startprobleme auf einen technischen Defekt zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Beispiele f\u00fcr technische Defekte sind: eine defekte Batterie oder eine nicht funktionierende Lichtmaschine.<br \/>\n<strong>13.3<\/strong> Die Starthilfe wird nicht gew\u00e4hrt, wenn die Startprobleme durch Missbrauch verursacht werden. Beispiele f\u00fcr Missbrauch sind: viele Stromverbraucher an der Starterbatterie (K\u00fchlboxen, Audiosysteme usw.) und kein Anschluss an das Batterieladeger\u00e4t w\u00e4hrend l\u00e4ngerer Stillstandzeiten.<\/p>\n<h3>14 Abschleppen<\/h3>\n<p><strong>14.1<\/strong> Abonnenten mit dem Complete Assistance Paket k\u00f6nnen bei technischen Problemen, die nicht vor Ort behoben werden k\u00f6nnen, von einem sicheren Hafen zu einem anderen sicheren Hafen geschleppt werden (nach Ermessen von Vaarzeker).<br \/>\n<strong>14.2<\/strong> Das Abschleppen wird bis zu einer maximalen Schleppentfernung von 10 Kilometern angeboten. Das bedeutet, dass ein Schiff, das um Schlepphilfe bittet, \u00fcber eine maximale Wasserentfernung von 10 Kilometern geschleppt wird.<br \/>\n<strong>14.3<\/strong> Ein Schiff wird nur einmal pro Ausfall geschleppt.<\/p>\n<h3>15 Glattes Ziehen<\/h3>\n<p><strong>15.1<\/strong> Wenn ein Abonnent die Abonnementunterst\u00fctzung abgeschlossen hat und die Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt wurden, hat er das Recht, wieder zu schwimmen.<br \/>\n<strong>15.2<\/strong> In Zeiten der Hilfeleistung wird ein sanftes Ziehen angeboten.<br \/>\n<strong>15.3<\/strong> Wenn ein Abonnent mit seinem Schiff auf Grund gelaufen ist, kann er Hilfe beim Wiederflottmachen anfordern.<br \/>\n<strong>15.4<\/strong> Glattes Ziehen innerhalb des Abonnements wird nur bei leichter Bodenst\u00f6rung durchgef\u00fchrt. Liegt keine leichte Bodenst\u00f6rung vor, beh\u00e4lt sich Vaarzeker das Recht vor, daf\u00fcr eine Entsch\u00e4digung im Rahmen der \u00fcblichen Regelungen zu verlangen.<br \/>\n<strong>15.5<\/strong> Wenn die Bedingungen dieses Artikels nicht erf\u00fcllt sind, kann Vaarzeker trotzdem Hilfe bei der Wiederflottmachung anbieten, aber dies wird als Nothilfe betrachtet, die nicht durch das Abonnement abgedeckt ist und f\u00fcr die die Bedingungen von Artikel 25 gelten.<br \/>\n<strong>15.6\u00a0<\/strong>Wenn Hilfe ben\u00f6tigt wird, um sich zu befreien, nachdem das Boot absichtlich auf Grund gelaufen ist, z. B. wenn es auf dem Watt trocken f\u00e4llt, ist dies nicht durch das Abonnement abgedeckt.<\/p>\n<h3>16 Kraftstoffversorgung<\/h3>\n<p><strong>16.1<\/strong> Wenn ein Abonnent die Abonnementbetreuung abgeschlossen hat und die Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt wurden, hat er Anspruch auf die Lieferung von Kraftstoff.<br \/>\n<strong>16.2<\/strong> Die Kraftstoffabgabe erfolgt nur im Versorgungsgebiet 2 (siehe Artikel 21.2).<br \/>\n<strong>16.3<\/strong> Bei der Treibstofflieferung wird eine kleine Menge Treibstoff geliefert, um dann selbst\u00e4ndig den n\u00e4chsten Hafen zu erreichen.<br \/>\n<strong>16.4<\/strong> Die Kraftstoffmenge betr\u00e4gt nie mehr als 20 Liter.<br \/>\n<strong>16.5<\/strong> Der Abonnent sollte den Kraftstoff im Voraus bezahlen. Der GLA wird als Preis verwendet.<br \/>\n<strong>16.6<\/strong> Es werden nur Diesel und Benzin (Euro 95) geliefert.<\/p>\n<h3>17 Entfernen von Material von der Schraube<\/h3>\n<p><strong>17.1<\/strong> Wenn ein Abonnent das Abonnement Assistance Complete abgeschlossen hat und seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, hat er das Recht, Artikel aus der Schraube entfernen zu lassen.<br \/>\n<strong>17.2<\/strong> Wenn der Antrieb eines Schiffes nicht mehr funktioniert, z. B. wegen einer Leine im Propeller, kann der Abonnent einen Taucher anfordern, der die Leine im Wasser entfernt.<br \/>\n<strong>17.3<\/strong> Die Hilfe zur Entfernung des Materials aus der Schraube dauert maximal 30 Minuten. Scheitert sie innerhalb dieser Zeit, gilt sie als gr\u00f6\u00dferes Problem und ist nicht mehr durch das Abonnement abgedeckt.<\/p>\n<h3>18 Lieferung von Ersatzteilen<\/h3>\n<p><strong>18.1<\/strong> Wenn ein Abonnent ein Auxiliary Complete-Abonnement abgeschlossen hat und seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, hat er Anspruch auf die Lieferung von Teilen.<br \/>\n<strong>18.2<\/strong> Teile werden nur geliefert, wenn:<br \/>\n<strong>18.2.1<\/strong> Ohne diese Teile kann das Schiff nicht fahren;<br \/>\n<strong>18.2.2<\/strong> Das Schiff ist vom Land aus nicht zug\u00e4nglich;<br \/>\n<strong>18.2.3<\/strong> Teile auf Lager bei Vaarzeker<br \/>\n<strong>18.3<\/strong> Die Kraftstoffabgabe erfolgt nur im Versorgungsgebiet 2 (siehe Artikel 21.2).<\/p>\n<h3>19 Hilfe in Anspruch nehmen<\/h3>\n<p><strong>19.1<\/strong> Die Hilfe kann telefonisch unter der Nummer 085-3038253 angefordert werden.<\/p>\n<h3>20 Angemessene Nutzung<\/h3>\n<p><strong>20.1<\/strong> Jeder Abonnent hat Anspruch auf 5 Pannenhilfeleistungen pro Jahr f\u00fcr einzelne Pannen. Sollten mehr als diese 5 Eins\u00e4tze erforderlich sein, werden die Kosten an den Abonnenten weitergegeben.<br \/>\n<strong>20.2<\/strong> Jeder Abonnent hat Anspruch auf 3 Mal pro Jahr auf sonstige Hilfeleistungen (au\u00dfer Pannenhilfe) bei eigenst\u00e4ndigen Pannen oder Zwischenf\u00e4llen. Eine vierte oder weitere Hilfeleistung ist nicht mehr kostenlos und wird \u00fcber die regul\u00e4ren Mittel abgerechnet.<br \/>\n<strong>20.3<\/strong> Vaarzeker beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Hilfe nach diesen Zahlen zu verweigern.<\/p>\n<h3>21 Bereiche, in denen Hilfe geleistet wird bzw. nicht geleistet wird<\/h3>\n<p><strong>21.1<\/strong> Arbeitsgebiet 1: Alle kleinen niederl\u00e4ndischen Binnengew\u00e4sser, jedoch nicht die folgenden Gew\u00e4sser: IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Buiten-IJ (bis Oranjesluis), Waddenzee, alle seel\u00e4ndischen Gew\u00e4sser einschlie\u00dflich Schelde-Rhein-Kanal und Volkerak, Haringvliet, Hollands Diep und Biesbosch.<br \/>\n<strong>21.2<\/strong> Arbeitsbereich 2: Alle gr\u00f6\u00dferen niederl\u00e4ndischen Binnengew\u00e4sser. Dazu geh\u00f6ren: IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Buiten-IJ (bis Oranjesluis), Waddenzee, alle seel\u00e4ndischen Gew\u00e4sser (einschlie\u00dflich Schelde-Rhein-Kanal und Volkerak, Haringvliet, Hollands Diep und Biesbosch), Waal, Maas, Maas-Waal-Kanal, Nederrijn, Pannerdenschkanaal, IJssel, Lek, Lekkanaal, Nieuwe Maas, Oude Maas, Nieuwe Waterweg, Calandkanaal, Amsterdam-Rhein-Kanal, Eems und Dollard.<br \/>\n<strong>21.3<\/strong> Die Nordsee ist immer von der Unterst\u00fctzung ausgeschlossen.<br \/>\n<strong>21.4<\/strong> In H\u00e4fen mit offener Verbindung zur Nordsee wird au\u00dfer der Pannenhilfe keine weitere Hilfe geleistet.<br \/>\n<strong>21.5<\/strong> In den H\u00e4fen der Watteninseln wird keine Hilfe geleistet, auch keine Pannenhilfe.<br \/>\n<strong>21.6<\/strong> In Gebieten, in denen es verboten ist, zu segeln, oder in denen es verboten ist, mit Hilfsschiffen einzufahren (verboten f\u00fcr Motorschiffe), wird keine Hilfe geleistet.<br \/>\n<strong>21.7<\/strong> Hilfe wird nur auf niederl\u00e4ndischen Gew\u00e4ssern geleistet.<\/p>\n<h3>22 H\u00f6here Gewalt, staatliche Bestimmungen<\/h3>\n<p><strong>22.1<\/strong> In F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt kann es vorkommen, dass die Dienste f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum nicht erbracht werden. Dies hat keine Auswirkungen auf die Abonnementgeb\u00fchren und es werden keine R\u00fcckerstattungen gew\u00e4hrt.<br \/>\n<strong>22.2<\/strong> In geeigneten F\u00e4llen, in denen von staatlicher Seite Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Personen, Unternehmen, Schiffe oder den Verkehr verh\u00e4ngt werden, z. B. im Zusammenhang mit einer Epidemie oder Pandemie, k\u00f6nnen die Dienste vor\u00fcbergehend nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt verf\u00fcgbar sein. Dies wirkt sich nicht auf die Abonnementgeb\u00fchr aus, und es wird keine Erstattung angeboten.<\/p>\n<h3>23 Haftung<\/h3>\n<p><strong>23.1<\/strong> Vaarzeker haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an einem gef\u00f6rderten Schiff, es sei denn, es kann grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen werden.<br \/>\n<strong>23.2<\/strong> (Der Eigner des hilfeleistenden Schiffes haftet f\u00fcr Sch\u00e4den an den hilfeleistenden Schiffen gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Londoner Bergungs\u00fcbereinkommens von 1989, es sei denn, es liegt grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vor.<br \/>\n<strong>23.3<\/strong> In F\u00e4llen, die von diesen Bedingungen nicht erfasst werden, gelten auch die Abschleppbedingungen 1965, die bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Landgerichts Rotterdam hinterlegt sind.<br \/>\n<strong>23.4<\/strong> Vaarzeker kann niemals f\u00fcr Sch\u00e4den haftbar gemacht werden, die zwischen der Anforderung von Hilfe und dem Eintreffen von Hilfe auftreten. Tritt in dieser Zeit ein Schaden auf, waren das Schiff und\/oder seine Besatzung offensichtlich in unmittelbarer Gefahr und es sollte andere Hilfe als die von Vaarzeker geleistete in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<h3>24 Soforthilfe<\/h3>\n<p><strong>24.1<\/strong> Die Ausr\u00fcstung und das Personal von Vaarzeker werden auch f\u00fcr Notf\u00e4lle und dringende Hilfeleistungen eingesetzt. Notf\u00e4lle und dringende Hilfeleistungen haben Vorrang vor der regul\u00e4ren Hilfeleistung f\u00fcr Abonnenten. In geeigneten F\u00e4llen kann dies zu einer Verz\u00f6gerung des Dienstes f\u00fchren. Die Hilfeleistung f\u00fcr einen Teilnehmer kann auch (vor\u00fcbergehend) unterbrochen werden, um Notfall- oder dringende Hilfe zu leisten, sofern dies sicher und verantwortungsvoll durchgef\u00fchrt werden kann.<br \/>\n<strong>24.2<\/strong> Nothilfe bedeutet:<br \/>\n<strong>24.2.1<\/strong> Hilfe f\u00fcr Personen, deren Gesundheit oder Tod gef\u00e4hrdet ist;<br \/>\n<strong>24.2.2<\/strong> Hilfe f\u00fcr havariegef\u00e4hrdete Schiffe;<br \/>\n<strong>24.2.3<\/strong> Unterst\u00fctzung von Personen oder Schiffen, die sich in einer gef\u00e4hrdeten oder bereits sehr ung\u00fcnstigen Situation befinden;<br \/>\n<strong>24.2.4<\/strong> Sonstige Hilfeleistungen f\u00fcr Personen oder Schiffe, die gesetzlich vorgeschrieben sind;<br \/>\n<strong>24.2.5<\/strong> Bitte um Unterst\u00fctzung durch ein anderes Schiff oder Personal von Vaarzeker oder;<br \/>\n<strong>24.2.6<\/strong> Unterst\u00fctzung bei der direkten Bek\u00e4mpfung von Umweltverschmutzungen oder anderen Katastrophen, wobei die Beh\u00f6rden direkt oder indirekt auf die Ausr\u00fcstung oder das Personal von Vaarzeker zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen oder nicht.<\/p>\n<h3>25 Notfallhilfe<\/h3>\n<p><strong>25.1<\/strong> Notfallhilfe ist Hilfe f\u00fcr Abonnenten in dringenden F\u00e4llen. Notfallhilfe kann nach Vereinbarung f\u00fcr Teilnehmer geleistet werden, die unter widrigen Umst\u00e4nden Hilfe ben\u00f6tigen, die von mehreren St\u00f6rungen betroffen sind, die von schweren Bodenst\u00f6rungen betroffen sind oder die unter anderen Umst\u00e4nden Hilfe ben\u00f6tigen, die \u00fcber den Umfang des Abonnements hinausgehen.<br \/>\n<strong>25.2<\/strong> Vaarzeker ist nicht verpflichtet, in Notf\u00e4llen Hilfe zu leisten, wird aber sein M\u00f6glichstes tun, um sie zu leisten, wenn es die Umst\u00e4nde erlauben.<br \/>\n<strong>25.3<\/strong> Die Hilfeleistung in Notf\u00e4llen ist per Definition nicht im Abonnement enthalten. Die Kosten hierf\u00fcr (z. B. Geb\u00fchren f\u00fcr Hilfeleistungen oder Stundens\u00e4tze) werden vom Schiffseigner \u00fcbernommen.<\/p>\n<h3>26 Mehrwertsteuer und andere Steuern<\/h3>\n<p><strong>26.1<\/strong> Alle genannten Betr\u00e4ge enthalten Mehrwertsteuer und Versicherungssteuer (sofern zutreffend).<\/p>\n<h3>27 Anwendbares Recht, Wahl des Gerichtsstands<\/h3>\n<p><strong>27.1<\/strong> Auf alle Vertr\u00e4ge und Dienstleistungen von Vaarzeker findet ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung.<br \/>\n<strong>27.2<\/strong> F\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten ist in erster Instanz ausschlie\u00dflich das Bezirksgericht Amsterdam zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h3>28 \u00c4nderungen und Abweichungen<\/h3>\n<p><strong>28.1<\/strong> Die Bedingungen und Preise f\u00fcr Abonnements k\u00f6nnen sich \u00e4ndern. Die \u00c4nderungen werden auf der Website ver\u00f6ffentlicht.<br \/>\n<strong>28.2<\/strong> Abweichungen von den Artikeln in diesen Bedingungen k\u00f6nnen in bestimmten F\u00e4llen vorgenommen werden, wenn Vaarzeker dies dem Abonnenten vorher ausdr\u00fccklich schriftlich mitteilt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1 Anwendbarkeit 1.1 Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die von Vaarzeker BV angebotenen Abonnements im Rahmen der Hilfe und Unterst\u00fctzung f\u00fcr Schiffe und\/oder deren Besatzung. 2 Definitionen 2.1 Abonnent: Die Person, die den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat und deren Name und Adresse Vaarzeker bekannt sind. 2.2 Schleppen: Das Schleppen eines Schiffes ... <a href=\"https:\/\/www.vaarzeker.nl\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen-fur-die-schifffahrt\/\" class=\"more-link\">Lesen Sie weiter <span class=\"screen-reader-text\">Allgemeine Bedingungen und Konditionen<\/span> <span class=\"meta-nav\">\u2192<\/span><\/a><\/p>","protected":false},"author":4,"featured_media":155,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"sub-content.php","meta":{"_acf_changed":false,"content-type":"","_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"class_list":["post-419","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Algemene voorwaarden - Vaarzeker<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Benieuwd naar de algemene voorwaarden van Vaarzeker? 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